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Leistung

Nach Entlassung aus einer Akut- oder Rehaklinik haben Sie Anspruch auf die Finanzierung von bis zu 20 Stunden Nachsorge durch Ihre gesetzliche Krankenkasse, wenn ihr Kind chronisch oder schwerstkrank ist und das 14. Lebensjahr (in besonders schweren Fällen das 18. Lebensjahr) noch nicht erreicht hat. Die behandelnde Ärztin im Krankenhaus oder der behandelnde niedergelassene Kinderarzt verordnet sozialmedizinische Nachsorge für Ihr Kind. Wir unterstützen Sie gerne bei dem Antragsverfahren.

Was die Nachsorge bietet:

  • Wir helfen Ihnen, sich in dieser neuen Situation zu orientieren.
  • Wir unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten ärztlichen und therapeutischen Fachpersonen, Pflegediensten, Hilfsmittelversorgern und anderen Hilfen, die Ihr Kind benötigt.
  • Wir beraten Sie in sozialrechtlichen Angelegenheiten.
  • Wir sorgen dafür, dass alles vorhanden ist, was Ihr Kind zu Hause braucht.
  • Unser Team aus speziell ausgebildeten Kinderkrankenschwestern mit langjähriger Berufserfahrung, Kinderärzten und Kinderärztinnen, Psychologinnen, Case Managerinnen und Sozialpädagoginnen steht Ihrer Familie zur Seite.

 

Von den Nachsorgeteams werden Kinder und Jugendliche mit folgenden Krankheitsbildern betreut:

  • Früh- und Risikogeborene
  • Krebserkrankungen
  • Stoffwechselerkrankungen wie z.B. Mukoviszidose
  • Neurologische Erkrankungen
  • Genetische Erkrankungen 
  • Organerkrankungen
  • Fehlbildungen
  • Diabetes
  • Kinder nach Unfällen, mit Verbrennungen, ....
  • Sonstige schwere Erkrankungen