Und plötzlich ist alles anders. Wir geben Sicherheit.
Nach Entlassung aus einer Akut- oder Rehaklinik haben Sie Anspruch auf die Finanzierung von bis zu 20 Stunden Nachsorge durch Ihre gesetzliche Krankenkasse, wenn ihr Kind chronisch oder schwerstkrank ist und das 14. Lebensjahr (in besonders schweren Fällen das 18. Lebensjahr) noch nicht erreicht hat. Die behandelnde Ärztin im Krankenhaus oder der behandelnde niedergelassene Kinderarzt verordnet sozialmedizinische Nachsorge für Ihr Kind. Wir unterstützen Sie gerne bei dem Antragsverfahren.
Was die Nachsorge bietet:
Von den Nachsorgeteams werden Kinder und Jugendliche mit folgenden Krankheitsbildern betreut: